meine Bank | Nr. 24 – Oktober 2020

meine Bank Oktober 2020 Rechtzeitig vorzusorgen und seinen Willen niedergelegt zu haben, ist in jedem Alter sinnvoll, um z. B. bei Unfällen so medizinisch betreut zu werden, wie man das wünscht, oder seinen Nachlass detailliert zu regeln. ment verloren geht oder absichtlich ver- nichtet wird. Denn der Notar berät bei der Formulierung und das Testament ist rechtssicher beim Notar hinterlegt und im Testamentsregister eingetragen.“ All das gibt es natürlich nicht umsonst. Die Beurkundung sei aber ein gutes Investment, meint Karin Schilk. Denn ohne Testament sei im Todesfall ein Erb- schein notwendig, dessen Ausstellung mehr Geld koste und zudem auch lange dauere. Sicherheit für alle. Aber selbst, wenn im Testament alles richtig gemacht wurde, bleiben potenzielle Probleme: Wer sichtet den Nachlass und führt eine Vermögensaufstellung durch? Wer schätzt den Wert der Immobilie und räumt sie? Wer kümmert sich um die Erbschaftssteuererklärung und die Ein- kommensteuererklärung im Todesjahr? Hilfe bietet dann ein Testamentsvoll- strecker. Oft wird damit der Familien- anwalt oder Steuerberater betraut, aber dieser wird auch nicht jünger. „Besser ist es also, eine juristische Person damit zu beauftragen, bei der – wie bei der Hei- denheimer Volksbank – sichergestellt ist, dass sich auch in 20 oder 30 Jahren jemand professionell um das Erbe küm- mert“, erklärt Karin Schilk, die selbst zertifizierte Testamentsvollstreckerin ist. Und es gibt gute Gründe für eine Tes- tamentsvollstreckung, besonders wenn es sich um große Erbschaften mit vielen, Sobald es bei der Generationenplanung nicht nur um das private Vermögen geht, sondern auch um ein Unternehmen, ist die Verantwortung besonders groß. „Es ist also extrem wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen“, sagt Alexander Schuster von der Heidenheimer Volksbank, der sich intensiv mit dem Thema Nachfolge befasst. Recht- zeitig heißt für ihn sieben bis zehn Jahre vor dem Termin, zu dem der Chef aufhören möchte. Grundsätzlich gibt es zwei Optio- nen: Steht ein Nachfolger aus der Familie oder dem Kreis der Mitarbeiter bereit oder soll das Unternehmen verkauft werden? Bei beiden Fällen stellt sich in einer ers- ten Phase der Nachfolgeplanung zunächst die Frage, ob das Unternehmen überhaupt übergabefähig ist: Wie abhängig ist es vom bisherigen Inhaber? Welche Ansprüche haben die Erben? Hat das Unternehmen die geeignete Rechtsform? Was sind die steuerlichen Auswirkungen und wie ist überhaupt die aktuelle betriebswirtschaftliche Situa- tion? Die Beschäftigung mit diesen Themen hat zudem oft den Nebeneffekt, den Unternehmenswert positiv zu beeinflussen. Erst in Phase 2 geht es dann bei Bedarf an die Suche nach einem Nachfolger, bei der die VR Nachfolgeberatung hilft. Phase 3 mit der Finanzierung und der Begleitung des neuen Unternehmers schließt den Prozess ab. Aber nicht nur das Ende der Berufslaufbahn gilt es im Blick zu behalten. Denn was pas- siert, wenn der Chef vorher plötzlich ausfällt? Viele Unternehmen sind darauf nicht vorbe- reitet. Wie die wichtigsten Abläufe vorab zu klären sind, erläutert das Notfallhandbuch der IHK Ostwürttemberg mit umfang- reichen Checklisten, das es kostenlos zum Download gibt: http://bit.ly/ihk-notfall weit voneinander entfernten Erben han- delt. Der Testamentsvollstrecker entlas- tet die Erben, sorgt für Frieden und die Durchsetzung des Willens des Erblassers, schützt Minderjährige und Menschen mit Behinderungen und kümmert sich um die steuerlichen Verpflichtungen. Die Vergütung des Testamentsvollstre- ckers erfolgt übrigens auf Grundlage der Vorgaben des deutschen Notarvereins und wird aus der Erbmasse beglichen. Aktiv werden. Gerade im Hinblick auf Freibeträge, aber auch auf die Sicherung der Lebenshaltungskosten der Erblasser sind zahlreiche Konstruktionen möglich. Für Schenkungen beispielsweise gel- ten zwar die gleichen Steuergrundsätze wie im Erbfall, aber nach zehn Jahren wird der Zähler wieder auf Null gesetzt. So können die Eltern den Kindern früh- zeitig Immobilien übertragen und dabei die Freibeträge optimal ausnutzen. Die Ausnutzung der Freibeträge funk- tioniert auch dann, wenn im Erbfall die Kinder die Immobilie zwar erben, der hinterbliebene Elternteil aber weiterhin den Nießbrauch behält, also z. B. Miet- erlöse aus dem Objekt beziehen kann. Und auch die Verrentung einer Immo- bilie kann eine gute Option sein, um aus „Betongeld“ wieder flüssige Mittel für einen angenehmen Lebensabend zu machen. Eins machen die ganzen Beispiele deutlich, sagt Karin Schilk und fasst damit zugleich ihre Aufgabe zusammen: „Jede Familie ist anders und in meiner Generationenberatung geht es daher immer um individuelle Konzepte.“ Erfolgreiche Unternehmenszukunft 9 Titelthema

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