Über 120 Milliarden Euro wurden 2023 vererbt oder verschenkt. Von dieser Summe machen Erbschaften und Schenkungen jeweils rund die Hälfte aus. Bei rund 133 000 Erbschaften ergab sich damit im Mittel eine Summe von 450.000 Euro pro Erbschaft bzw. durchschnittlich knapp 1,5 Millionen bei jeder der 42 000 Schenkungen, wobei dies übertragene Betriebsvermögen mit einschließt. Es geht also beim Thema Vererben und Schenken um stolze Beträge. Kein Wunder, dass der Familienfriede dann oft schnell endet. „Das muss aber nicht sein, wenn man sich rechtzeitig Gedanken macht, was nach dem eigenen Tod passieren soll“, betont Karin Schilk, die bei der Heidenheimer Volksbank als Expertin für dieses Thema verantwortlich ist. Wichtigster Baustein ist zunächst ein passendes Testament. Ist keins vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den Wünschen des Erblassers entspricht und auch im Hinblick auf die Besteuerung selten optimal ist. „Und selbst wenn eines vorhanden ist, passiert es oft, dass es nicht an die aktuelle Lebenssituation angepasst wurde oder bestimmte Konstellationen nicht beachtet und abbildet“, gibt Karin Schilk zu bedenken. Den Willen sicher umsetzen. Aber auch, wenn scheinbar alles geregelt ist, kommt es immer wieder zu Erbstreitigkeiten. Sie machen vor deutschen Gerichten rund ein Viertel aller Privatrechtsverfahren aus. Wie wird also der Wille des Erblassers sicher umgesetzt? Gerade bei großen Erbschaften oder einer Vielzahl von Erben mit verschiedenen Interessen ist ein Testamentsvollstrecker dann ein sinnvolles Instrument. Er sorgt mit einer gerechten und zügigen Vermögensverteilung dafür, dass der Wille des Erblassers wirklich umgesetzt wird. „Das ist insbesondere bei weit verstreuten Erben oder solchen, die schon bisher kein gutes Verhältnis hatten, wichtig, aber auch wenn minderjährige oder behinderte Menschen erben sollen. Und natürlich auch dann, wenn das Erbe besonders schützenswert ist, wie z. B. bei der Vererbung eines Unternehmens“, sagt Karin Schilk. Für die Auswahl eines Testamentsvollstreckers gibt es verschiedene Optionen. Häufig werden Anwälte oder Steuerberater damit betraut, aber dabei ist nicht sichergestellt, dass die Kanzlei noch besteht oder diesen Service noch anbietet, wenn es darauf ankommt. Besser geeignet ist dann eine juristische Person, wie eben z. B. die Heidenheimer Volksbank, die immerhin schon seit über 150 Jahren besteht. „Bereits seit 2007 bietet wir daher den Service der Testamentsvollstreckung an“, sagt Karin Schilk, die selbst zertifizierte Testamentsvollstreckerin ist. „Damit können wir sicherstellen, dass sich eben auch in 20 oder 50 Jahren ein Experte mit einer entsprechenden Ausbildung professionell um das Erbe kümmert.“ Seine Aufgaben sind dabei vielfältig: Er sichtet unter anderem den Nachlass und führt eine Vermögensaufstellung durch, schätzt den Wert von Immobilien und räumt sie bei Bedarf, wickelt die Umschreibung von Konten und Grundstücken ab und kümmert sich um die Erbschaftssteuererklärung sowie die Einkommensteuererklärung im Todesjahr. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers erfolgt in den meisten Fällen – so auch bei der Heidenheimer Volksbank – auf Grundlage der Vorgaben des deutschen Notarvereins und wird aus der Erbmasse beglichen. Bei Erbschaften bis zu einer Viertelmillion Euro liegen die Kosten bei 4 %, bei Erbschaften über 5 Millionen Euro liegt der Satz nur noch bei 1,5 %. Gutes Tun über den Tod hinaus. Wie sieht die Situation aber aus, wenn es gar keine Erben gibt? Sind keine Verwandten vorhanden und gibt es auch Welches Testament macht Sinn? Beliebt bei Ehepaaren ist das Berliner Testament, das den überlebenden Partner zum Alleinerben macht. Es nutzt aber die Freibeträge nicht aus und ist daher nicht nur steuertechnisch wenig optimal. Ein neues Konzept stellt das Supervermächtnis dar, bei dem Freibeträge besser genutzt und die Gestaltungsmöglichkeiten für den überlebenden Partner flexibel gestaltet werden. meine Bank _ Dezember 2024 TITELTHEMA _ 6
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