Über das Ende hinaus denken Irgendwann ist jedes Leben zu Ende. Damit nach dem Tod mit dem Erbe so umgegangen wird, wie es sich der Verstorbene wünschte, gilt es, rechtzeitig zu planen – mit einem Testament, einer Testamentsvollstreckung oder vielleicht einer Stiftung. kein Testament, dann erbt das jeweilige Bundesland – und das kommt nicht einmal so selten vor. Und natürlich gibt es auch den Fall, dass man seinen Verwandten nicht viel oder gar nichts vermachen möchte oder diese bereits gut versorgt sieht und man dafür vielmehr etwas Bleibendes für die Gesellschaft hinterlassen möchte. Dann ist die Einrichtung einer gemeinnützigen Stiftung eine interessante Option. Stiftungen sind dabei keine neue Erfindung, denn schon 1521 richtete der reiche Kaufmann Jakob Fugger in Augsburg eine Wohnsiedlung für bedürftige Bewohner ein. Die Fuggerei existiert heute noch und auch an der grundlegenden Konstruktion einer Stiftung hat sich seitdem nichts geändert. Mit den aus einem Stiftungsvermögen entstehenden Erträgen wird ein vorher festgelegter Zweck verfolgt. Das Vermögen wird dabei in der Regel auf Dauer erhalten, die Zwecke sind meist gemeinnütziger Art. Die Aktualität des Themas Erbfolge und Steuerklassen im Überblick Ordnungen der Erbfolge 1. Alle Personen in direkter Abstammung 2. Eltern und alle von ihnen abstammende Personen 3. Großeltern und alle von ihnen abstammende Personen 4. Urgroßeltern und alle von ihnen abstammende Personen Steuerklassen Freibetrag Steuersatz I Ehegatten & Lebenspartner 500.000 EUR 7 - 30 % I Kinder, Enkelkinder (wenn Eltern verstorben), Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 EUR 7 - 30 % I Enkelkinder 200.000 EUR 7 - 30 % I Eltern und Großeltern, Urenkel 100.000 EUR 7 - 30 % II Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder etc. 20.000 EUR 15 - 43 % III Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen und alle nicht verwandten Erben 20.000 EUR 30 - 50 % I I I I I II I II II III III III * 1. – 1. 2. – 3. 2. 2. – 3. 3. Kinder Stiefkinder Ehepartner Erblasser Enkel Eltern Schwiegereltern Großeltern Geschwister Nichten & Neffen alle anderen Personen Onkel & Tanten Cousins & Cousinen * für Ehepartner gelten spezielle Erbregelungen meine Bank _ Dezember 2024 TITELTHEMA _ 7
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