meine Bank | Nr. 32 – Dezember 2024

Stiftungen belegt auch die Initiative The Giving Plegde, in der MicrosoftGründer Bill Gates und InvestorenLegende Warren Buffet die Superreichen der Welt auffordern, einen Großteil ihres Vermögens für philanthropische Zwecke zu spenden. Gates und Buffet gingen mit gutem Beispiel voran und so ist die von beiden unterstützte Bill & Melinda Gates Foundation heute mit einem Stiftungsvermögen von über 67 Milliarden Dollar die weltgrößte Stiftung. In Deutschland sind die Größenordnungen deutlich kleiner, aber trotzdem existieren zurzeit rund 25 000 Stiftungen, von denen 96 % gemeinnützigen Zwecken dienen. Stiftungen sind damit eine interessante Option für die Regelung des Nachlasses. Der Stifter übernimmt gesellschaftliche Verantwortung, auch über sein Leben hinaus, und schafft ein persönliches Andenken. Und wie immer beim Thema Erben ist auch der steuerliche Aspekt relevant. „Die Einrichtung einer Stiftung ist steuerlich begünstigt“, erklärt Karin Schilk, die bei der Heidenheimer Volksbank auch das Thema Stiftungen betreut. Das gelte sowohl bei Stiftungen zu Lebzeiten, die als Sonderausgaben abzugsfähig sind (im Gründungsjahr bis zu einer Million Euro), als auch im Erbfall, in dem die Stiftung als Erbe vollständig von der Erbschaftssteuer befreit ist. Für die Einrichtung einer Stiftung bietet die Heidenheimer Volksbank eine unkomplizierte, schnelle und kostengünstige Lösung in Form ihrer Stiftergemeinschaft. „Sie ist eine Art Hülle, unter der jeder seine eigene Stiftung errichten kann“, sagt Karin Schilk. „Dabei kann jeder den Namen frei wählen, also z.B. die Max Mustermann Stiftung, und natürlich auch den Stiftungszweck.“ Das professionelle Stiftungsmanagement einschließlich der Verwaltung des Stiftungsguthabens und einer gemeinsamen Anlage mit höheren Kapitalerträgen übernimmt dann die Volksbank. Und noch einen Vorteil nennt Karin Schilk: „Bei einer Stiftung innerhalb der Stiftergemeinschaft entfallen die Gründungskosten.“ Ohne Beratung geht nichts. „Richtig zu vererben bleibt also ein komplexes Thema“, fasst Karin Schilk zusammen und empfiehlt, sich rechtzeitig damit zu befassen. Menschen sterben eben auch in jungen Jahren und dann sei die Absicherung der jungen Familie besonders wichtig. „Mit unserer Generationenberatung bieten wir bei der Volksbank einen umfassenden Service“, erklärt die Expertin. „Und wir können rechtzeitig alles Notwendige in die Wege leiten – damit der Familienfrieden im Fall der Fälle gesichert wird.“ Der kluge Kopf sorgt vor „Niemand kann selbstsicher behaupten, dass er morgen noch leben wird“, sagte schon der griechische Dramatiker Euripides. Umso wichtiger sind daher die richtigen Vollmachten – nicht nur für den Tod, sondern auch für alle anderen Fälle, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann, wie nach einem Unfall oder bei einer Demenz. ■ Bei einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber in vollem Umfang vertreten – gegenüber Privatpersonen, Banken, Gerichten oder Behörden. ■ Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung bei den Themen Gesundheit, Wohnung, Vermögen, Behörden oder Todesfall. Sie kann, aber muss nicht zusammen mit einer Generalvollmacht erteilt werden. ■ Welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen gewünscht sind oder vom Patienten abgelehnt werden, regelt die Patientenverfügung als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. ■ Und für den Fall, dass eine Betreuung angeordnet und vom Gericht ein Betreuer bestimmt wird, können in einer Betreuungsvollmacht Wünsche geäußert werden, wer zum Betreuer bestellt werden soll – und wer auf keinen Fall. Dieser Vorschlag wird vom Betreuungsgericht geprüft und bei seiner Entscheidung miteinbezogen. Kultur, Sport, Soziales – das Spektrum der von der Heidenheimer Volksbankstiftung unterstützten Aktivitäten ist äußerst vielfältig. meine Bank _ Dezember 2024 TITELTHEMA _ 8

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=