meine Bank | Nr. 21 – Mai 2019

meine Bank Mai 2019 sicherungsbeiträge fallen aber in keinem Fall an, sodass sich auch bei den Sozialbeiträgen eine Sen- kung der Gesamtbeiträge ergibt. Außerdem wird diese Regelung gerade von der Politik diskutiert und entfällt vielleicht auch in Zukunft wieder. Vieles neu seit 2018. Seit dem 1. Januar 2018 sind zahlreiche Details der betrieblichen Altersvorsorge im Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, neu geregelt. „Ziel ist es, die Betriebsrente auch für die Mitarbeiter insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen attraktiver zu gestalten und Mitar- beitern mit kleinerem Einkommen eine zusätzliche Altersvorsorge anzubieten“, beschreibt Alexander Schuster die Absichten hinter dem Gesetz. Denn gerade in diesen beiden Gruppen ist der Anteil der Beschäftigten mit einer bAV besonders gering. Haben bei Unternehmen über 1000 Mitarbeitern 83 % eine bAV, sind es bei Unternehmen bis 49 nur 38 %. Und nur 30,4 % der Mitarbeiter mit Brutto- lohn unter 1.500 Euro verfügen über eine bAV, bei denjenigen über 4.500 Euro brutto sind es dagegen 80,9 %! Daher ergeben sich gerade für Geringverdiener wichtige Neuerungen. Ist jemand im Rentenalter auf staatliche Unterstützung angewiesen, wurde die Betriebsrente bisher auf die Grundsicherung angerechnet. Seit 2018 können Rentner Teile ihrer Betriebsrente behalten: bis 100 Euro Rente den gesamten Betrag, darüber von den weiteren Beträ- gen 30 %, bis ein Gesamtbetrag von 200 Euro als Maximum erreicht wird. Zudem besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 2.200 Euro eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV einzurichten. Er erhält dafür eine staatliche Förde- rung von 30 % und kann den Beitrag als Betriebs- ausgabe abziehen. Aber auch bei höheren Einkommen bietet das BRSG Neuerungen, wie die Erhöhung des Aufsto- ckungsbetrages. Zu den bereits dargestellten 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), also maximal 3.120 Euro, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, konnten bisher maximal 1.800 Euro pro Jahr zusätzlich steuerfrei in die bAV investiert werden. Diese feste Grenze wurde gestrichen und durch eine flexible Grenze von weiteren 4 % – insgesamt also 8 % – der BBG ersetzt. Der Eurobetrag wird damit dynamisch mit der BBG steigen. Abfindungen als Einmalzahlung lassen sich eben- falls besser steuerfrei in eine Altersversorgung ein- bauen. Die zulässige Summe beträgt für maximal 10 Berufsjahre bis zu 4 % der BBG pro Dienstjahr. Bei 10 Dienstjahren kommt man damit auf einen Betrag von 31.200 Euro, die steuerfrei in die bAV einbezahlt werden können. Sollten die Einzahlungen in eine bAV unterbro- chen worden sein, beispielsweise bei Auslandsein- sätzen oder in der Elternzeit, kann dies jetzt für maximal 10 Jahre nachgeholt werden und zwar mit 8 % der BBG pro Kalenderjahr. Maßgeblich ist dabei die BBG des letzten Kalenderjahres. Beträge, die 4 % überschreiten, sind analog zur Aufstockung zwar steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei. „Die Möglichkeiten sind also vielfältig, aber auch manchmal etwas komplex“, fassen Hans-Georg Weber und Alexander Schuster das Thema bAV zusammen. „Aber mit einer guten und individu- ellen Beratung findet sich immer die passende Lösung. Auf jeden Fall sollte sich jeder Arbeitneh- mer und jeder Arbeitgeber die Vorteile einmal anse- hen und sie für sich bewerten.“ Eine betriebliche Altersversorgung ist nicht nur für den Arbeitnehmer attraktiv, sondern auch für den Arbeitgeber. Sparte er bisher seinen Anteil an der Sozialversicherung, muss er diese Gelder zwar nun gemäß dem BRSG als Pau- schalzuschuss in Höhe von 15 % auf den Spar- betrag einbezahlen, womit sein finanzieller Vor- teil geringer wird, dennoch bleibt die bAV aber weiterhin ein wichtiges Instrument für die Mit- arbeiterbindung und -motivation. Während in Großunternehmen das Thema der betrieblichen Altersversorgung oft bereits durch den Tarifver- trag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt ist, bieten sich gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen viele Möglichkeiten. „Viele Chefs sehen es als ihre persönliche Verantwortung an, langgedienten Mitarbeitern einen zusätzlichen Baustein zur oft geringen gesetzlichen Rente zu bieten. Zudem sind gerade Handwerksbetriebe oder kleinere Industrieunternehmen durch den Fachkräftemangel oft in ihrer Entwicklung aus- gebremst“, beschreibt Firmenkundenberater Alexander Schuster die Situation. „Ein attrakti- ves Konzept zur betrieblichen Altersversorgung schafft dann einen echten Mehrwert für die Angestellten und überzeugt bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter.“ Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die gesamte monatliche Rate selbst übernimmt oder auch eine Kombi- nation mit einer Gehaltsumwandlung anbietet. Dann profitiert der Arbeitnehmer zum einen von einer durch den Arbeitgeber finanzierten Basis- rente, kann aber zugleich je nach seinen eigenen Präferenzen Teile seines Gehaltes umwandeln und die finanziellen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Doppelt gewonnen 9 Titelthema

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=