meine Bank | Nr. 24 – Oktober 2020

meine Bank Oktober 2020 „Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behin- derung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist“, so lautet die Definition für „berufs- unfähig“ nach § 240 Abs. 2 SGB VI. Das Risiko, im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig zu werden, ist dabei deutlich höher als gedacht. Rund 250000 Menschen werden jedes Jahr in Deutsch- land berufsunfähig. Wer denkt, der Staat greife dann ein, hat sich getäuscht. Die- ser zahlt nur eine Erwerbsminderungsrente, aber sie ist zum einen sehr niedrig und zum anderen an Voraussetzungen gekoppelt. So muss man z. B. nur noch weniger als drei Stunden täglich arbei- ten können, um die volle Rente zu bekommen. Täglich arbeiten bezieht sich dabei auf jede nur denkbare Tätigkeit. Der Status im angestammten und gelernten Beruf wird nicht geschützt. Kann also ein hoch qualifizierter Facharbeiter seinem erlernten Beruf im Stehen nicht mehr nachgehen, aber z. B. noch sitzend als Kassie- rer im Supermarkt eingesetzt werden, erhält er keinerlei gesetz- liche Rente. Anders sieht es mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversiche- rung aus. Sie greift schon dann, wenn der ausgeübte Beruf nicht mehr praktiziert werden kann, und zwingt den Arbeitnehmer nicht, jede beliebige Tätigkeit anzunehmen. Eine monatliche Rente hilft, den Lebensstandard zu halten.   Die Warenkreditversicherung der R+V bietet Sicherheit in turbulenten Zeiten. Bei Rechnungen auf Nummer sicher gehen Gerade in Krisenzeiten steigt das Risiko: Kunden zahlen verspätet, gar nicht oder werden im schlimmsten Fall insolvent. Dabei sind die Kunden möglicherweise schuldlos, weil deren Kunden sie selbst nicht bezahlt haben. All das gefährdet das eigene Unter- nehmen. Für manchen ist ein Ausfall von 10.000 Euro schon existenzbedrohend, bei anderen stehen mehrere 100.000 Euro und zig Arbeitsplätze im Feuer. Hier kommt die Warenkreditversiche- rung der R+V ins Spiel, die, anders als der Name vermuten lässt, sowohl die Lieferung von Waren als auch Dienst- leistungen abdeckt und auch als Forderungsausfallabsicherung bezeich- net wird. Sie springt bereits ein, wenn der Kunde verzögert zahlt und natür- lich auch im Insolvenzfall des Kunden. Zudem ist eine erweiterte Rechtsschutz- deckung integriert, die hilft, wenn Kun- den Ansprüche bestreiten, z. B. wegen angeblicher Mängel. Ein positiver Nebeneffekt: Die lau- fende Bonitätsprüfung der Kunden durch die R+V verhindert einen Zah- lungsausfall bereits im Vorfeld. Wer mehr erfahren möchte: Für Novem- ber ist in Kooperation mit der IHK ein 30-minütiges Online-Seminar zu diesem Thema geplant. Mehr Infos und Anmel- dung per E-Mail an alexander.schuster@ hdh-voba.de mit dem Betreff „Webi- nar Forderungsausfälle“ oder bei jedem Berater der Volksbank. 130 öffentliche Spielplätze gibt es in Heidenheim. Und dort gibt es immer was zu tun. Daher wur- den die Bürger bereits zum zweiten Mal gefragt: Welcher Spielplatz in Heidenheim soll mittels eines neuen Spielgeräts attraktiver werden? Eindeutiger Gewinner dieser Aktion, die von der Heidenheimer Volksbank zusammen mit der Stadtverwaltung und der Heidenheimer Zeitung organisiert wird, war mit 135 von 239 abgegebenen Stimmen der Spielplatz in der Georg-Elser-Anlage am Fischerweg in Schnait- heim. Die Stadt wollte dort schon lange ein Tram- polin aufbauen – und mit der Volksbank-Spende von 5.000 Euro konnte das Projekt jetzt umgesetzt werden. Das Trampolin besteht aus einem quadra- tischen Sprungnetz mit einer Seitenlänge von etwas über einem Meter. Der Aufbau hatte es durchaus in sich, denn unter dem Netz musste eine Grube von circa einem Meter Tiefe ausgehoben werden. Seit September ist die Anlage bereit und wartet auf große Sprünge. Mit dem Trampolin hoch hinaus Das Volksbank-Lexikon von Z bis A: Folge 24 – Berufsunfähigkeit 4 kurz & knapp

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