meine Bank | Nr. 24 – Oktober 2020

meine Bank Oktober 2020 Ohne sie wären die deutschen Gerichte deutlich weniger überlastet: Erbstreitigkeiten machen rund ein Viertel aller Privatrechtsfälle aus. Es gibt ja auch genug, worüber sich zu streiten lohnt. So geht eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) für den Zeitraum von 2015 bis 2024 von einer Gesamtsumme von 3 Billionen Euro aus, die in Deutschland vererbt wird. Das ist eine Zahl mit zwölf Nullen und selbst wenn man die 2 % der einkommensstärksten Haushalte und die damit verbundenen sehr großen Erbschaften her- ausrechnet, bleiben immer noch 2 Billionen. Pro Erbfall schätzt das DIA einen Betrag von 363.000 Euro, ohne die oben erwähnten Großerb- schaften sind es noch 242.000 Euro. Kein Wunder also, dass Streitigkeiten an der Tagesordnung sind. Denn wie sagte schon Niccolò Machiavelli: „Die Menschen verwinden rascher den Tod ihres Vaters als den Verlust des väterlichen Erbes.“ Streit muss nicht sein. „Auseinandersetzungen und Feindschaften innerhalb der Familie lassen sich vermeiden“, ist Karin Schilk überzeugt, die seit 2019 bei der Heidenheimer Volksbank für die Gene- rationenberatung verantwortlich ist. „Wichtig ist nur, rechtzeitig das Thema in der Familie zu bespre- chen und die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bekommen.“ Generationenberatung ist für die Bankbetriebswirtin, die seit über 30 Jahren bei der Volksbank tätig ist, dabei weit mehr als nur das Aufsetzen eines Testaments. Familien im Einklang Das Leben birgt viele Überra- schungen und ist für alle von uns irgendwann einmal zu Ende. Grund genug, sich im Rahmen einer Generationenberatung Gedanken darüber zu machen. „Wir werden mit Sicherheit alle einmal sterben“, sagt sie. „Umso wichtiger ist es, rechtzeitig die persönlichen Angelegenheiten zu regeln und die Zukunft so weit wie möglich zu planen unter der Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Faktoren sowie der vermögens-, liquiditäts- und risikorelevanten Parameter.“ Keine Frage des Alters. Erste wichtige Kompo- nenten sind dabei Vollmachten und Verfügungen. „Viele Menschen denken, dass Ehepartner oder Kinder Entscheidungen treffen können, wenn man selbst vorübergehend – z. B. nach einem Unfall in jungen Jahren – oder dauerhaft – beispielsweise bei einer Demenz im Alter – nicht dazu in der Lage ist“, erklärt Karin Schilk. Das stimme aber nicht, denn sie können z. B. weder das Vermögen verwalten noch über medizinische Behandlungen entscheiden. Eine Möglichkeit, hier Klarheit zu schaffen, besteht in der Erteilung einer General- und Vor- sorgevollmacht. Der Bevollmächtigte kann dann den Vollmachtgeber in vollem Umfang vertreten – gegenüber Privatpersonen, Banken, Gerichten oder Behörden. Dies schließt Vermögensfragen ebenso ein wie Immobiliengeschäfte. Damit wird aber auch schnell klar, dass solch eine Vollmacht nur bei einer absoluten Vertrauensstellung Sinn macht. Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung bei den Themen Gesundheit, Wohnung, Vermögen, Behörden oder Todesfall. Sie haben zudem den Vor- teil, dass Details explizit benannt werden, was oft 6 Titelthema

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