meine Bank | Nr. 24 – Oktober 2020

meine Bank Oktober 2020 vom Gesetzgeber gefordert wird. General- und Vor- sorgevollmachten werden üblicherweise gemein- sam erteilt, aber auch eine Aufteilung ist möglich. Sicherheit durch Beurkundung. Ein Risiko besteht immer, wenn Vollmachten nicht beurkundet wer- den. „Oft sind sie falsch formuliert oder unvollstän- dig und werden dann nur nach Diskussion oder überhaupt nicht akzeptiert“, schildert Karin Schilk ihre Erfahrungen und empfiehlt deshalb immer eine notarielle Beurkundung, auch wenn diese mit Kos- ten verbunden ist. Der Notar setzt die Vollmacht auf und erläutert sie im Detail. Anschließend wird sie ins Vollmachtsregister eingetragen und ist damit jederzeit verfügbar. Am besten weist eine Karte im Geldbeutel auf die vorhandene Vollmacht hin. Natürlich können alle Vollmachten auch jederzeit beim Amtsgericht widerrufen werden. Eine wichtige Ergänzung zu einer Vorsorgevoll- macht ist die Patientenverfügung. Sie regelt, wel- che medizinischen und pflegerischen Maßnahmen gewünscht sind oder vom Patienten abgelehnt wer- den. Das sichert ein Stück Selbstbestimmung, wenn man – beispielsweise nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung – nicht mehr selbst seinen Wil- len bekunden kann. „Am besten bezieht man den Hausarzt bei der Erstellung mit ein und hinterlässt bei ihm eine Kopie“, empfiehlt Karin Schilk. Und dann gilt es noch den Fall abzudecken, dass eine Betreuung angeordnet und vom Gericht ein Betreuer bestimmt wird. „In einer Betreuungs- vollmacht kann man Wünsche äußern, wer zum Betreuer bestellt werden soll – und wer auf kei- nen Fall“, sagt Karin Schilk. Das Betreuungsgericht prüft die Vorschläge (z. B. ob der Kandidat über- haupt geeignet ist und die Betreuung übernehmen möchte) und beachtet sie bei seiner Entscheidung. Für die letzte Stunde. Decken die beschriebenen Vollmachten die Vorsorge zu Lebzeiten ab, ist natür- lich im Rahmen einer Generationenberatung auch zu klären, was im Todesfall der letzte Wille des Ver- storbenen war. Ist nichts geregelt, greift die gesetz- Erbfolge und Steuerklassen im Überblick Ordnungen der Erbfolge 1. Alle Personen in direkter Abstammung 2. Eltern und alle von Eltern abstammende Personen 3. Großeltern und alle von Großeltern abstammende Personen 4. Urgroßeltern und alle von Urgroßeltern abstammende Personen Steuerklassen Freibetrag Steuersatz I Ehegatten & Lebenspartner 500.000 EUR 7 - 30 % I Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 EUR 7 - 30 % I Enkelkinder 200.000 EUR 7 - 30 % I Eltern und Großeltern 100.000 EUR 7 - 30 % II Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder etc. 20.000 EUR 15 - 43 % III Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen und alle nicht verwandten Erben 20.000 EUR 30 - 50 % I I I I I II I II II III III III * 1. – 1. 2. – 3. 2. 2. – 3. 3.          Kinder Stiefkinder Ehepartner Erblasser Enkel Eltern Schwiegereltern Großeltern Geschwister Nichten & Neffen alle anderen Personen Onkel & Tanten Cousins & Cousinen      * für Ehepartner gelten spezielle Erbregelungen 7 Titelthema

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