meine Bank | Nr. 21 – Mai 2019

meine Bank Mai 2019 7 7 Die zweite Säule stellt die private Altersvorsorge dar. Dies können z. B. Fondssparpläne oder Investitionen in Immobilien sein. 7 7 Die dritte Komponente bildet schließ- lich die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Der Grundgedanke hinter allen Konzepten dieser Vorsorgeform ist es, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für dessen Rentenalter die Zahlung einer Rente zusagt. Wie dies im Detail gestaltet wird, dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Zwei Konzepte definieren die beiden Pole. „Zum einen kann der Arbeitgeber sich entscheiden, seinen Mitarbeitern als Zusatzleistung eine Betriebsrente zu bezahlen“, erklärt Alexander Schuster, Firmenkundenberater bei der Heiden- heimer Volksbank. „Zum anderen hat jeder Arbeitnehmer aber auch einen gesetzlichen Anspruch, einen Teil sei- nes Lohns oder Gehalts in eine betrieb- liche Altersvorsorge umzuwandeln. In aller Regel läuft es auf eine Kombina- tion der beiden Varianten hinaus. Der Arbeitnehmer wandelt also einen Teil seines Gehalts um und der Arbeitge- ber gibt einen festen oder prozentualen Zuschuss.“ Die betriebliche Altersversorgung ist übrigens keine neue Erfindung. Schon vor weit über 100 Jahren starteten die ersten Unternehmen in Deutschland damit. Einer der Vorreiter war Friedrich Voith, der das Heidenheimer Familien- unternehmen von 1864 bis 1913 führte und neben einer Krankenversicherung auch eine Pensionskasse für seine Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter einrichtete. Wie läuft das in der Praxis ab? Bei der Abwicklung muss man bei den bei- den Varianten – Firma zahlt allein versus Gehaltsumwandlung – unterscheiden. Übernimmt die Firma die Zusage allein, hat der Arbeitnehmer nichts weiter zu tun. Im Heute ändert sich weder an sei- nem Brutto- noch Nettogehalt etwas. Er bekommt nach seinem Rentenein- tritt seine Betriebsrente ausbezahlt und muss diese dann versteuern – der Fach- mann nennt das „nachgelagerte Besteu- erung“. Ebenso sind dann Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, aller- dings nur zur Kranken- und Pflegever- sicherung und nicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Etwas anders sieht es beim Thema Gehaltsumwandlung aus, denn hier för- dert der Staat die Rentenzusage. Wäh- rend aber bei Riester oder dem Bau- sparen ein direkter Zuschuss gewährt wird, ergibt sich bei der betrieblichen Altersvorsorge der Vorteil daraus, dass bestimmte Beträge steuer- und sozial- versicherungsfrei sind. Knapp 18 Millionen Angestellte haben heute Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge – entweder auf Grund- lage einer Tarifvereinbarung, des Enga- gements des Arbeitgebers oder ihrer eigenen Initiative. Grundsätzlich kann eine bAV Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden zugesagt werden. Die drei Säulen der Altersversorgung Hans-Georg Weber von der R+V und Firmenkunden- berater Alexan- der Schuster von der Heidenheimer Volksbank sind DIE Experten beim Thema betriebliche Altersvorsorge. Bietet ein Arbeitgeber seinen Ange- stellten eine bAV an, so hat er die freie Auswahl, in welcher Form die Altersvor- sorge gestaltet wird. „Er darf auch wäh- len, mit welchem Anbieter, also z. B. welcher Versicherungsgesellschaft, er die bAV organisieren möchte“, erklärt Hans-Georg Weber. Dies hat sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile: Zum einen kann der Arbeit- geber seinen administrativen Aufwand durch nur einen Anbieter minimieren. Zum anderen kann er auf diese Weise einen deutlich günstigeren Gruppenver- trag abschließen, der den Mitarbeitern über die Laufzeit des Vertrages oft meh- rere Tausend Euro an Kosten spart. Das Wahlrecht des Arbeitgebers gilt übri- gens auch dann, wenn der Impuls vom Betriebliche Altersvorsorge Private Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Altersversorgung 7 Titelthema

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