meine Bank | Nr. 26 – Oktober 2021

meine Bank Oktober 2021 Eine energetische Sanierung ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Gerade für einen späteren Verkauf ist dies ein wich- tiger Faktor. EEWärmeG weiterführt und ergänzt. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Primär­ energiebedarf für Heizen und Warm- wasser zu senken. Dazu sieht das GEG eine energetische Sanierungspflicht spe- ziell in diesen Fällen vor: 7 Nachträgliche Dämmung von Dächern und Dachgeschossen (oberste Geschossdecke) für Hauskäufe oder Erbschaften nach dem 01.01.2002 7 Austausch von Heizkesseln mit flüs- sigem oder gasförmigem Brennstoff, wenn diese vor 1991 eingebaut wur- den oder eine Betriebszeit von über 30 Jahren aufweisen. Für die Regelungen gelten zahlreiche Ausnahmen, z. B. bei selbst genutzten Immobilien oder bestimmten Anlage- größen. Die Durchführung der Maß- nahmen prüft der Schornsteinfeger und meldet Verstöße an das Landratsamt als Aufsichtsbehörde. Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Verbesserte Förderung. Da ist es dann sicher sinnvoll, die Maßnahmen zeit- nah anzugehen. Und das gilt insbeson- dere, weil zu den Anforderungen des GEG auch die Förderungen verbessert wurden: Auftritt BEG, die seit dem 1. Juli 2021 geltende Bundesförderung für effiziente Gebäude. In ihr wurden die Förderprogramme übersichtlicher gestaltet, so dass es jetzt nur noch drei Teilprogramme gibt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen (siehe Grafik oben links). Zudem werden Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit höher gefördert und erstmalig sind auch Digitalisierungsmaßnahmen wie Smart Meters eigenständig förderungsfähig. Die dafür verfügbaren KfW-Darlehen in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro werden um einen nach Effizienzgrad gestaffelten Tilgungszuschuss ergänzt, der bis zu 45 % betragen kann. „Gerade bei den komplexen Förder- möglichkeiten ist eine gute Beratung wichtig“, betont Willi Illenberger, der gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen im Spezialistenteam alle Zahlen parat hat. Auch das Handschlagdarlehen ist für kleinere Sanierungsprojekte oft eine Illenberger. Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren werden direkt von der Volksbank vergeben, für längerfris- tige Verträge kommen die Münchner Hyp, die DZ Hyp, die R+V Versicherung und auch die Bausparkasse Schwäbisch Hall ins Spiel. „Der Kunde hat aber immer einen einzigen Ansprechpart- ner hier bei uns in Heidenheim“, betont Claudia Schmidtmann. Apropos Schwäbisch Hall. Auch das gute alte Bausparen liegt wieder im Trend. Das liegt eher weniger an den Sparzinsen, sondern vielmehr in der Möglichkeit, sich damit auch für die Zukunft günstige Zinsraten zu sichern. Zudem wurden die Förderbeträge und Einkommensgrenzen bei der Woh- nungsbauprämie erhöht: So steigt die jährlich geförderte Sparleistung von 512 auf 700 Euro (bzw. 1.024 auf 1.400 bei Verheirateten / Verpartnerten) und die Einkommensgrenze auf 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (70.000 Euro bei Paaren). Mit GEG und BEG. Eine wichtige Kom- ponente beim Klimaschutz ist die ener- getische Gestaltung von Gebäuden. Hier gilt seit 2020 das Gebäudeener- giegesetz, kurz GEG, das die bisherigen Regelungen der EnEV, des EnEG und des BEG – die Förderung im Überblick Effizienzhaus Privatgebäude BEG Wohnge- bäude (WG) Neubau, Kauf oder Sanierung KfW 261 KfW 461 Neubau 15 % bei EF 55 25 % bei EF 40+ Sanierung 25 % Denkmal 45 % bei EF 40 KfW 263 KfW 263 Neubau 15 % bei EF 55 20 % bei EF 40 Sanierung 25 % Denkmal 45 % bei EF 40 KfW 262 BAFA BEG EM Beispiele: Dämmung Gebäu- dehülle 20 % Wärmepumpen- heizung 35 % Fachplanung 50 % Kredit Zuschuss für Effizienzhaus/ -gebäude (EF), jeweils höchster und niedrigster Zuschuss Effizienzgebäude Unternehmen etc. BEG Nichtwohn- gebäude (NWG) Effizienzgebäude Unternehmen etc. Einzelmaßnahme Privatperson BEG Einzelmaß- nahme (EM) Sanierung von Bestandsgebäuden in Einzelschritten 8 Titelthema

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